Familienrecht

Rechtsprechung

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Entscheidung Entscheidung

Übertragung der Entscheidung über die Anfechtung der Vaterschaft auf den Kindesvater

OLG Brandenburg (9 WF 84/09)

Die Übertragung der alleinigen Entscheidung über die Ausübung des Vaterschaftsanfechtungsrechts des Kindes auf den rechtlichen Vater ist rechtlich unzulässig, da im Verfahren der Vaterschaftsanfechtung beide Elternteile rechtlich gehindert sind, das Kind zu vertreten. Vielmehr ist zwingend ein Ergänzungspfleger zu bestellen.
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