Familienrecht

Rechtsprechung

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Entscheidung Entscheidung

Ergreifen von kostenauslösenden Maßnahmen während einer Stellungnahmefrist durch eines Prozessbeteiligten i.R.e. Berufungsverfahrens

BGH (VIII ZB 60/09)

Weist das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf § 522 Abs. 1 ZPO auf den verspäteten Eingang der Berufungsbegründung hin und bringt es diesen Hinweis auch dem Berufungsbeklagten zur Kenntnis, hat der Berufungsbeklagte regelmäßig keine Veranlassung, innerhalb der mit dem Hinweis verbundenen Stellungnahmefrist kostenauslösende Maßnahmen zu ergreifen.
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