Familienrecht

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Entscheidung Entscheidung

Vertrauen eines Rechtsanwalts in seine bisher als zuverlässig einzustufende Büroangestellte bzgl. der Befolgung einer konkreten schriftlichen Einzelanweisung; Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Kontrolle seiner Büroangestellten bzgl. einer ordnungsgemäßen Ausführung zuvor von ihm erteilter Weisungen; Erforderlichkeit einer Kenntlichmachung der Eintragung einer Frist im Fristenkalender durch einen Erledigungsvermerk

BGH (XII ZB 154/09)

Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass seine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete schriftliche Einzelanweisung befolgt. Deshalb ist er im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern. Auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen bzw. Anweisungen für die Fristwahrung in einer Anwaltskanzlei kommt es in solchen Fällen nicht mehr an.
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