Familienrecht

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Berücksichtigung eines Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren

OLG Düsseldorf (II-10 WF 25/08)

Auch im Fall der Kostenquotelung ist ein gemäß § 1360a Abs. 4 BGB unstreitig gezahlter Prozesskostenvorschuss im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen und auf den sich bei der Kostenausgleichung ergebenden Kostenerstattungsanspruch des Vorschussempfängers uneingeschränkt anzurechnen. Eine Anrechnung kann allerdings nur auf den Kostenerstattungsanspruch für die Instanz erfolgen, für die der Prozesskostenvorschuss geleistet worden ist.
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