Familienrecht

Rechtsprechung

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Entscheidung Entscheidung

Wert einer Beschwerde gegen die Androhung eines Zwangsgeldes

KG (16 WF 254/08)

»Der Wert einer Beschwerde gegen die Androhung eines Zwangsgeldes 'bis 25.000 EUR' richtet sich nicht nach dem gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrag sondern danach, in welcher Höhe unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls eine tatsächliche Festsetzung ernsthaft in Betracht kommen würde.
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