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VGH Hessen - Entscheidung vom 12.12.2017

9 E 2052/17

Normen:
Aarhus-Konvention Art. 9 Abs. 2
EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie)
UmwRG § 1 Abs. 1 S. 4
UmwRG § 2 Abs. 1
UmwRG § 3
VwGO § 65 Abs. 1
VwGO § 65 Abs. 2
Aarhus-Konvention Art. 9 Abs. 2
RL 2003/35/EG (ÖffentlichkeitsbeteiligungsRL)
UmwRG § 1 Abs. 1 S. 4
UmwRG § 2 Abs. 1
UmwRG § 3
VwGO § 65 Abs. 1
VwGO § 65 Abs. 2

Fundstellen:
DVBl 2018, 398
DÖV 2018, 337
NVwZ-RR 2018, 301
ZUR 2018, 292

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 21. September 2017 - 4 K 2962/16.WI - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu [...]
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