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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 06.07.2017

2 K 695/16

Normen:
LBeamtVG § 19 Abs. 3 S. 1
LBeamtVG § 31 Abs. 1 S. 1
LBeamtVG § 18 Abs. 2 S. 2
LBeamtVG § 34 Abs. 1
LBesG § 4 Abs.2
LBesG § 4 Abs. 3
BeamtVG § 5 Abs. 3
LBeamtVG § 19 Abs. 3 S. 1
LBeamtVG § 31 Abs. 1 S. 1
LBeamtVG § 18 Abs. 2 S. 2
LBeamtVG § 34 Abs. 1
LBesG § 4 Abs.2
LBesG § 4 Abs. 3
BeamtVG § 5 Abs. 3

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Berufung wird zugelassen. Die Klägerin wendet sich gegen die Höhe ihres Witwengeldes. Die Klägerin schloss am XXX1997 die Ehe mit [...]
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