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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 20.01.2017

15 B 1289/16

Normen:
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
PresseG NRW § 4 Abs. 1
PresseG NRW § 4 Abs. 2 Nr. 2
PresseG NRW § 4 Abs. 2 Nr. 3
VwGO § 123
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
PresseG NRW § 4 Abs. 1
PresseG NRW § 4 Abs. 2 Nr. 2-3
VwGO § 123
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
PresseG NRW § 4 Abs. 1
PresseG NRW § 4 Abs. 2 Nr. 3

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