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OLG München - Entscheidung vom 08.08.2016

34 AR 92/16

Normen:
GVG § 23 Nr. 1
ZPO § 3 Abs. 1 Nr. 6, § 281 Abs. 1 und 2
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, § 281 Abs. 1 und 2
GVG § 23 Nr. 1
ZPO § 281 Abs. 2
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 3 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 281 Abs. 1

Fundstellen:
NZM 2017, 93

I. Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 8. Juli 2016 (sachliche Unzuständigerklärung und Verweisung) wird aufgehoben. Aufgehoben wird ebenfalls der Beschluss des Landgerichts München I vom 21. Juli 2016 in Ziffer [...]
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