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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.09.2015

13 D 27/14

Normen:
GVG § 198
GVG § 198 Abs. 6 Nr. 1
ÜGRG Art. 23 S. 2-3

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % [...]
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