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BGH - Entscheidung vom 24.03.2015

IX ZR 133/14

Normen:
ZPO § 319

BGH, Beschluss vom 24.03.2015 - Aktenzeichen IX ZR 133/14

DRsp Nr. 2015/6589

Berichtigung eines Senatsurteils im Hinblick auf eine Revision

Tenor

Das Senatsurteil vom 5. März 2015 wird dahin berichtigt, dass es unter Rn. 53, 1. Zeile statt "Revision des Beklagten" heißt: "Revision des Klägers".

Normenkette:

ZPO § 319 ;