BGH, Beschluss vom 24.03.2015 - Aktenzeichen IX ZR 133/14
DRsp Nr. 2015/6589
Berichtigung eines Senatsurteils im Hinblick auf eine Revision
Tenor
Das Senatsurteil vom 5. März 2015 wird dahin berichtigt, dass es unter Rn. 53, 1. Zeile statt "Revision des Beklagten" heißt: "Revision des Klägers".
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