BGH, Beschluss vom 25.03.2015 - Aktenzeichen 5 StR 597/14
DRsp Nr. 2015/6873
Berichtigung eines Senatsbeschlusses wegen eines offensichtlichen Auslassungsversehens in den Gründen
Tenor
Der Senatsbeschluss vom 11. Februar 2015 wird wegen eines offensichtlichen Auslassungsversehens in den Gründen dahingehend berichtigt, dass nach den Worten "gegen ihn" die Worte "erfolgten Aussage" eingefügt werden.
© copyright - Deubner Verlag, Köln