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OLG Rostock - Entscheidung vom 22.07.2014

20 Ws 178/14

Normen:
StPO § 456 Abs. 1
RPflG § 31 Abs. 2 S. 1
StPO § 458 Abs. 2

1. Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der Großen Strafkammer 2 als Schwurgericht des Landgerichts Schwerin vom 23.05.2014 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Verurteilte trägt die Kosten [...]
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