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OLG Köln - Entscheidung vom 28.02.2014

7 U 20/14

Normen:
SGG § 51 Abs. 1 Nr. 4
SGG § 51 Abs. 1 Nr. 4a
GVG § 17 Abs. 1

Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist unzulässig.Die Sache wird unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Köln vom 23.07.2013 – 5 O 439/12 –, soweit es sich gegen die Beklagte richtet, an das Sozialgericht [...]
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