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OLG Köln - Entscheidung vom 19.08.2014

19 U 30/14

Normen:
StVG § 7 Abs. 1
StVG § 17 Abs. 2
StVO § 9 Abs. 3
StVO § 9 Abs. 5
StVO § 1 Abs. 2

I. Der Senat weist darauf hin, dass die Berufung des Klägers Erfolg haben dürfte; die Anschlussberufung der Beklagten hingegen nicht. Die vom Landgericht ausgeworfene Haftungsquote von 70 % zu 30 % zulasten des Klägers [...]
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