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BGH - Entscheidung vom 09.07.2014

2 ARs 95/14

BGH, Beschluss vom 09.07.2014 - Aktenzeichen 2 ARs 95/14

DRsp Nr. 2014/12945

Verbindung mehrerer Verfahren bei Sachdienlichkeit

Tenor

Das bei dem Amtsgericht Tiergarten - Strafrichter - rechtshängige Verfahren 223 Js 2180/12 wird mit dem bei dem Amtsgericht Witten - Schöffengericht - rechtshängigen Verfahren 9 Ls 471 Js 146/13 AK 108/13 verbunden.

Gründe

Die vom Generalbundesanwalt auf die Vorlage des Schöffengerichts Witten beantragte Verbindung ist nach dortiger Eröffnung des Hauptverfahrens durch Beschluss vom 27. Dezember 2013 zulässig.

Die Verbindung der jeweils wegen Betrugstaten der Angeklagten geführten Verfahren ist im Interesse einer umfassenden Aufklärung sachdienlich.

Dies gilt auch im Hinblick auf die Frage der Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten P. R. , die den Grund für die Abgabe der Sache durch das Amtsgericht Tiergarten an das Amtsgericht Witten bildet.

alt: 2 AR 67/14

Vorinstanz: AG Berlin - Tiergarten, - Vorinstanzaktenzeichen 223 Js 2180/12
Vorinstanz: AG Witten, - Vorinstanzaktenzeichen 471 Js 146/13 AK 108/13