Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 24.04.2014

5 StR 116/14

BGH, Beschluss vom 24.04.2014 - Aktenzeichen 5 StR 116/14

DRsp Nr. 2014/7642

Anrechnung von in den Niederlanden erlittener Auslieferungshaft

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 6. November 2013 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Jedoch wird die Urteilsformel dahin ergänzt, dass die in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die Strafe angerechnet wird (vgl. Antrag des Generalbundesanwalts).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Vorinstanz: LG Hamburg, vom 06.11.2013