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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 11.09.2013

1 S 509/13

Normen:
StPO § 475 Abs. 1
JGG § 48 Abs. 1
GVG § 45 Abs. 2 Satz 1
GVG § 45 Abs. 1
GVG § 36 Abs. 3 Satz 1
GVG § 169
EMRK Art. 8
EMRK Art. 10
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 5 Abs. 1
LPresseG § 4 Abs. 2 Nr. 3
LPresseG § 4 Abs. 1
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
DÖV 2013, 993
ZAR 2013, 46

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18.04.2012 - 1 K 57/12 - teilweise geändert. Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird [...]
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