BGH, Beschluss vom 20.08.2013 - Aktenzeichen 5 ARs 34/13
DRsp Nr. 2013/20537
Feststellung eines Absatzerfolges als Voraussetzung für eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei durch Absetzen
Tenor
Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 3. Strafsenats zu.
Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.
Gründe
Der 3. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden:
"Eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei durch Absetzen setzt die Feststellung eines Absatzerfolges voraus."
Er hat daher bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob diese an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten.
Der 5. Strafsenat folgt der Rechtsauffassung des anfragenden Senats und hält an entgegenstehender eigener Rechtsprechung nicht fest.
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