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VG Stuttgart - Entscheidung vom 05.06.2012

6 K 1144/12

Normen:
GG Art. 20 Abs. 3
AufenthG § 7 Abs. 2 S. 2
AufenthG § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der am XX.XX.1978 geborene Kläger ist Staatsangehöriger der Ukraine. Er hielt sich in Deutschland erstmals vom 18.03.2001 bis zum 26.10.2002 auf. [...]
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