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VG Stuttgart - Entscheidung vom 12.07.2012

12 K 2267/12

Normen:
SGB IX § 126 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 3

Fundstellen:
NVwZ-RR 2012, 844

Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Die XXX XXX Antragstellerin bestand im Frühjahr 2012 das Abitur am R.-Gymnasium XXX mit [...]
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