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VG Stuttgart - Entscheidung vom 27.06.2012

8 K 4605/11

Normen:
BeamtVG § 59
LBeamtVGBW § 13
FamFG § 226 Abs. 4
VersorgAusglHärteG § 10a Abs. 7 S. 1
VersAusglG § 30

Der Beklagte wird verpflichtet, eine reduzierte Kürzung der Versorgungsbezüge des Klägers bereits mit Wirkung zum 01.09.2010 festzusetzen, wobei der Kürzungsbetrag im Zeitraum vom 01.09.2010 bis zum 31.03.2011 [...]
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