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VG Stuttgart - Entscheidung vom 22.05.2012

6 K 1263/12

Normen:
BestattG - BW § 21 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
FamRZ 2013, 150
ZEV 2013, 629

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung von Rechtsanwältin XXX, Esslingen, wird abgelehnt. Der Antrag des Antragstellers auf vorläufigen Rechtsschutz wird ebenfalls [...]
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