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VG Stuttgart - Entscheidung vom 02.04.2012

A 11 K 1039/12

Normen:
AsylVfG § 34a Abs. 2
VwGO § 123 Abs. 1
VwGO § 80 Abs. 7 S. 2
GRCh Art. 4

Der Beschluss vom 01.03.2012 - A 11 K 299/12 - wird geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig die Überstellung des [...]
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