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OLG München - Entscheidung vom 12.01.2012

29 U 3926/11

Normen:
UWG § 4 Nr. 11
BDSG § 4
BDSG § 28 Abs.1
BDSG § 28 Abs. 3
BDSG § 35 Abs. 2
BDSG § 35 Abs. 3
UWG § 4 Nr. 11
BDSG § 4
BDSG § 28 Abs.1
BDSG § 28 Abs. 3
BDSG § 35 Abs. 2
BDSG § 35 Abs. 3

Fundstellen:
CR 2012, 269
GRUR-RR 2012, 395
MMR 2012, 317
WRP 2012, 756

1. Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 19.08.2011 wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. I. Die Parteien sind [...]
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