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LG Düsseldorf - Entscheidung vom 27.07.2012

15 O 103/11

Normen:
BGB § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt.

Fundstellen:
NJW-Spezial 2012, 583

1. Der Beklagte wird verurteilt, der Auszahlung des bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts E unter dem Aktenzeichen XXX hinterlegten Betrages in Höhe von 145.945,95 € zuzüglich der auf diesen Betrag angefallenen [...]
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