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EuGH - Entscheidung vom 08.03.2012

Rs. C-251/11

Normen:
Richtlinie 70/1999/EG vom 28.06.1999 Art. 1
Richtlinie 70/1999/EG vom 28.06.1999 Anhang (Rahmenvereinbarung befristete Arbeitsverhältnisse) § 2 Nr. 1
Richtlinie 70/1999/EG vom 28.06.1999 Anhang (Rahmenvereinbarung befristete Arbeitsverhältnisse) § 4 Nr. 1
Richtlinie 70/1999/EG vom 28.06.1999 Anhang (Rahmenvereinbarung befristete Arbeitsverhältnisse) § 5 Nr. 1 Buchst. a
AEUV Art. 267

Fundstellen:
EuZW 2012, 305
NJW 2012, 2790
NZA 2012, 441
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Paragraf 5 der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete [...]
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