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EuGH - Entscheidung vom 19.06.2012

Rs. C-307/10

Normen:
Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 299, S. 25) Art. 3 Abs. 1
Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 299, S. 25) Art. 3 Abs. 3
Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 299, S. 25) Art. 4 Abs. 1

Fundstellen:
BB 2012, 1677
EuZW 2012, 747
GRUR 2012, 822
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
WRP 2012, 1080

Tenor: Die Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass die Waren oder [...]
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