BGH, Beschluss vom 28.08.2012 - Aktenzeichen XI ZR 452/11
DRsp Nr. 2012/18547
Rücknahme einer Revision
Tenor
Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 29. September 2011 verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565 , 516 Abs. 3 ZPO ).
Streitwert: 2.500 €
Vorinstanz: OLG Dresden, vom 29.09.2011
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