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BGH - Entscheidung vom 26.01.2012

X ZR 23/11

BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - Aktenzeichen X ZR 23/11

DRsp Nr. 2012/2600

Berichtigung eines Senatsurteils wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers

Tenor

Das Senatsurteil vom 29. November 2011 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass das Aktenzeichen der auf Seite 8 Rn. 13 aE zitierten Entscheidung nicht X ZR 155/09, sondern X ZR 155/99 lautet.