BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - Aktenzeichen X ZR 23/11
DRsp Nr. 2012/2600
Berichtigung eines Senatsurteils wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers
Tenor
Das Senatsurteil vom 29. November 2011 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass das Aktenzeichen der auf Seite 8 Rn. 13 aE zitierten Entscheidung nicht X ZR 155/09, sondern X ZR 155/99 lautet.
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