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BGH - Entscheidung vom 25.07.2012

2 StR 509/10

BGH, Beschluss vom 25.07.2012 - Aktenzeichen 2 StR 509/10

DRsp Nr. 2012/16106

Berichtigung des Rubrums eines Urteils

Tenor

Das Rubrum des Urteils des Senats vom 22. Dezember 2011 wird dahin berichtigt, dass die Verteidiger des Angeklagten S. K. , Rechtsanwalt K. und Rechtsanwalt L. , auch an der Verhandlung der Sache am 14. Dezember 2011 teilgenommen haben.