BGH, Beschluss vom 16.05.2012 - Aktenzeichen 2 StR 493/11
DRsp Nr. 2012/10812
Änderung eines Beschlusses wegen offensichtlichen Schreibversehens
Tenor
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2012 wird angesichts eines offensichtlichen Schreibversehens wie folgt geändert:
In Zeile 3 der Gründe muss es statt "versuchten Mordes" lauten "versuchten Betruges".
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