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AG Würzburg - Entscheidung vom 26.09.2012

103 Cs 701 Js 19849/11

Normen:
§§ 186 StGB
§ 194 I StGB
§ 194 III StGB
StGB § 186

1. Der Angeklagte pp. ist schuldig der üblen Nachrede. 2. Er wird hierwegen zur Geldstrafe von 20 Tagessätzen a 150,00 EUR verurteilt. 3. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu [...]
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