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OLG Hamm - Entscheidung vom 12.10.2011

I-20 W 29/11

Fundstellen:
r+s 2012, 35

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, dem Antragsteller gegenüber eine bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens gültige schriftliche Zusage für die Kostenübernahme der [...]
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