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OLG Hamm - Entscheidung vom 31.01.2011

31 U 143/07

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
ZPO § 321a

1. Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Rechtsbehelf vom 24.01.2011 als 'sofortige Beschwerde' unzulässig ist (§§ 46 Abs. 2 , 567 Abs. 1 ZPO ). Im vermuteten Einverständnis des Klägers wird der Rechtsbehelf, [...]
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