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OLG Hamm - Entscheidung vom 09.12.2011

I-15 W 701/10

Normen:
BGB § 1938

Fundstellen:
FamRZ 2012, 1091
MDR 2012, 353
NotBZ 2012, 113

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 220.000 € festgesetzt. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Amtsgericht hat den Erbscheinsantrag, der die [...]
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