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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 12.12.2011

19 W 71/11

Normen:
ZPO § 387
ZPO § 390
ZPO § 387
ZPO § 390

Auf die sofortige Beschwerde des Zeugen Z1 wird der Beschluss der 27. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main vom 17.11.2011 aufgehoben. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Die sofortige Beschwerde des [...]
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