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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 28.01.2011

5 WF 16/10

Normen:
FamFG § 224 Abs. 3
FamGKG § 50 Abs. 3
VersAusglG § 3 Abs. 3
FamFG § 224 Abs. 3
FamGKG § 50 Abs. 3
VersAusglG § 3 Abs. 3

Der Verfahrenswert wird auf 6.400 Euro festgesetzt (Scheidung 5.400 Euro, Versorgungsausgleich 1.000 Euro). Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet. Das Amtsgericht hat den Wert des [...]
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