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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 21.07.2011

20 W 67/11

Normen:
GBO § 22
BGB § 21
BGB § 80
GBO § 22
BGB § 21
BGB § 80

Das Grundbuchamt wird angewiesen, an Stelle der Stiftung A, O1 den Antragsteller zu 1) als Berechtigten der in dem betroffenen Grundbuch in Abt. II, lfde. Nr. 2 eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit [...]
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