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LG Köln - Entscheidung vom 02.03.2011

29 S 162/09

Normen:
ZPO § 511
ZPO § 522
GKG § 49a
WEG § 21

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 7.8.2009 - 215 C 45/08 - wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die außergerichtlichen Kosten des [...]
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