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LAG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 04.03.2011

10 TaBV 1984/10

Normen:
BetrVG § 40
BDSG § 1 Abs. 3
RVG § 14
VV-RVG Nr. 2300
GG Art 1 Abs. 1
GG Art 2 Abs. 1
BetrVG § 29 Abs. 2 S. 3
BetrVG § 40 Abs. 1
BetrVG § 40 Abs. 2
BetrVG § 75 Abs. 2 S. 1
BetrVG § 79 Abs. 1 S. 3
BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1
BetrVG § 99 Abs. 1 S. 3
BetrVG § 102 Abs. 2 S. 5
BDSG § 1 Abs. 3 S. 1
BDSG § 3 Abs. 1
BDSG § 9 S. 1
RVG § 14 Abs. 1 S. 1
RVG § 14 Abs. 1 S. 4
RVG-VV Nr. 2302
RVG-VV Nr. 2300

Fundstellen:
ZA-RR 2011, 359

Auf die Beschwerde des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. Juli 2010 - 34 BV 22183/09 - teilweise abgeändert. I. Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, dem Betriebsrat einen Zugang zum [...]
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