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OVG Sachsen - Entscheidung vom 23.09.2010

1 A 158/08

Normen:
GKG § 47 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 1

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.500,- EUR festgesetzt. Beschluss v. 23. September 2010 Bei der Streitwertfestsetzung gemäߧ 52 Abs. 1, § 47 Abs. 1 GKG geht der Senat davon aus, dass bei [...]
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