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OVG Sachsen - Entscheidung vom 02.02.2010

PL 9 B 393/08

Normen:
SächsPersVG § 35 Abs. 2
SächsPersVG § 88 Abs. 2 S. 1
ArbGG § 85 Abs. 2
ZPO § 940

Soweit der Antragsteller und der Beteiligte zu 1 das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 3. November [...]
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