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OVG Sachsen - Entscheidung vom 01.03.2010

2 A 502/09

Normen:
BeamtVG § 35 Abs. 1

Auf den Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 6. August 2009 - 3 K 1394/08 - zugelassen. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Der zulässige [...]
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