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OVG Sachsen - Entscheidung vom 29.12.2010

2 A 355/08

Normen:
GKG § 45 Abs. 1
GKG § 45 Abs. 2
GKG § 47 Abs. 1 S. 1
GKG § 47 Abs. 2 S. 1
GKG § 63 Abs. 2 S. 1
GKG § 63 Abs. 3

Nach Zurücknahme der Berufung wird das Verfahren eingestellt. Die Anschlussberufung ist unwirksam. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung [...]
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