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OVG Sachsen - Entscheidung vom 27.10.2010

5 B 286/10

Normen:
SächsStrG § 39 Abs. 10

Fundstellen:
NVwZ-RR 2011, 54

Die Anträge werden abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu je einem Drittel. Der Streitwert wird auf 22.500,00 EUR festgesetzt. I. [...]
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