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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 16.08.2010

11 B 638/10.AK

Normen:
VwGO § 80 Abs. 5 S. 1
EnWG § 43e Abs. 1

Fundstellen:
DVBl 2010, 1321
DÖV 2010, 988

Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt. Der Antragsteller wendet [...]
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