I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 7. April 2009 und die Bescheide der Beklagten vom 8. August 2008 (EP/2-2 Hein AE-Nr.1379/2289 und EP/2-2 Hein AE-Nr. 1380/2290) werden aufgehoben. Die [...]
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