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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 19.01.2009

3 S 2967/08

Normen:
GKG § 52 Abs. 1

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren unter Abänderung des Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 2. September 2008 - 5 K 1477/07 - auf 58.650,-- EUR [...]
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