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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 07.12.2009

3 S 170/07

Normen:
GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2
GG Art. 14 Abs. 3
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2
VwGO § 47 Abs. 2
WHG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
WHG § 19 Abs. 1
WHG § 19 Abs. 2
WG BW § 24 Abs. 1
WG BW § 110
WG BW § 110b
SchALVO § 1
SchALVO § 2
VwGO § 47
WHG § 19 Abs. 1
WHG § 19 Abs. 2
WG § 24 BW
WG § 110 BW
SchALVO § 1
SchALVO § 2
GG Art. 14

Fundstellen:
DÖV 2010, 410
NuR 2010, 659

Der Antrag wird abgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Antragsteller wenden sich gegen die Rechtsverordnung des Landratsamtes Ravensburg [...]
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